In den letzten drei Jahrzehnten sind einige kleinere Staaten und Stadtstaaten enorm gewachsen, zum Teil deshalb, weil sie als steuerfreundliche Destinationen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gelten. Dies hat viele Menschen bewogen, zum Arbeiten, im Ruhestand oder aus anderen Gründen dorthin zu ziehen. Das bekannteste Beispiel sind zweifellos die Staaten des Golfkooperationsrates, insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Es gibt aber auch weiter entwickelte Volkswirtschaften, die äusserst niedrige Einkommens- und Umsatzsteuersätze bieten. Drei dieser Länder und ihre zukünftige Entwicklung wollen wir kurz näher betrachten: VAE Die VAE leben nicht mehr nur hauptsächlich von Erdölexporten, sondern von verschiedenen Wirtschaftszweigen, was zu erheblichen ausländischen Direktinvestitionen (FDI) geführt hat, und auch der Dienstleistungssektor ist gut entwickelt. Einkommensteuer: Ab September 2018 sind Einnahmen unter AED 1.000.000 (US$ 275.000) steuerfrei, was bedeutet, dass lediglich hoch dotierte Fachkräfte und vermögende Selbständige Steuern zahlen. Einkommen, das diese Schwelle überschreitet, wird bis zu einer Obergrenze von AED 5.000.000 progressiv besteuert; nach dieser Grenze fällt grundsätzlich ein Steuersatz von 55 % an. Umsatzsteuer: Die VAE haben 2018 – erstmals in den Emiraten – eine Umsatzsteuer von 5 % eingeführt. Abgesehen davon sind sie noch immer eines der steuerfreundlichsten Länder der Welt. Singapur Singapur ist einer der reichsten Stadtstaaten der Welt mit kapitalintensiven Fertigungs- und Softwareindustrien und einem der grössten Häfen rund um den Globus. Schon seit langem ist das Land mit seinem äusserst vorteilhaften Steuersystem eine beliebte Expat-Destination. Einkommensteuer: Singapur hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen zwischen 0 % für Einnahmen unter SGD 20.000 (rund US$ 15.000) bis zu 22 % für Einnahmen über SGD 320.000 (rund US$ 230.000). Die Besteuerung ist damit höher als in den meisten Golfstaaten, Singapur ist jedoch weniger abhängig von ausländischen Direktinvestitionen und verfügt über hervorragende öffentliche Dienstleistungen. Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer in Singapur (GST) beträgt 7 %. Hongkong Hongkong ist eine chinesische Sonderverwaltungszone und zählt zu den florierendsten Städten weltweit. Auch wenn Hongkong streng genommen kein Stadtstaat ist, hat die Stadt eine recht autonome Innenpolitik, einschliesslich Steuern. Persönliche Einkommensteuer Der Einkommensteuerhöchstsatz für monatliche Einnahmen über HKD 120.001 (rund US$ 15.000) liegt in Hongkong bei 17 %. Umsatzsteuer: Hongkong erhebt keine Umsatzsteuer, ausser für bestimme Alkoholsorten. Die Zukunft: Die Frage, ob der relativ niedrige Steuersatz in der Golfregion und in Ostasien angemessen ist, wurde bereits häufig gestellt. Tatsächlich wurden in den letzten 15 Jahren neue Steuern und Steuersätze eingeführt wie beispielsweise die Umsatzsteuer in den VAE, mit der die öffentlichen Kassen gefüllt werden sollen. Aber auch wenn es in den von uns betrachteten Regionen grundsätzlich einen Trend zu höherer und stärkerer Besteuerung gibt, ist dies nicht als Schritt in Richtung eines europäischen Steuermodells zu verstehen. Wenn die VAE und andere Golfstaaten neue Abgaben einführen, dann ist ihr Umfang beschränkt. Es ist unwahrscheinlich, dass Personen wie Sie, die vorhaben, in der Region zu leben, davon betroffen sind. Zudem sollte man bedenken, dass sowohl Singapur als auch die VAE in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich hohe Handelsüberschüsse erzielt haben. Darauf gehen wir in einem späteren Artikel genauer ein – also bleiben Sie dran! Wünschen Sie eine umfassende Aufklärung zu den finanziellen Auswirkungen eines Auslandsumzugs? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.